So funktionieren die Hilfen für Gas, Strom, Heizöl und Holzpellets

Neben den Gas- und Strompreispausen für 2023 hat der Bundestag auch Härten für das Heizen privater Haushalte mit Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas beschlossen. Demnach soll der Bund mit den Ländern einen Härtefallfonds schaffen, aus dem in diesem Jahr mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas beheizte Privathaushalte unterstützt werden. Dafür stellt der Bund bis zu 1,8 Milliarden Euro bereit.

Befreiung für Öl, Pellets und Flüssiggas nur auf Anfrage

Im Gegensatz zu Gas- und Strompreisnachlässen, die Verbrauchern ohne Antrag gewährt werden, müssen Entlastungen für Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas beantragt werden. Dafür sollten die Staaten zuständig sein. Laut Gesetz können Rechnungen von Privathaushalten vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.

Die Höhe der Entlastung ist auf maximal 2.000 € begrenzt. Basierend auf dem Gas- und Wärmepreisstaffelsystem sollte es wie folgt berechnet werden:

  • 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge).

Das heißt, es wird nur eine Auslastung von 80 % kompensiert. Zudem soll die Rechnung doppelt so hoch sein wie vor der Kriegs- und Spritpreiskrise in der Ukraine. Als Referenzpreis ist der Vorjahresjahresmittelwert für den jeweiligen Brennstoff heranzuziehen. Zu beachten ist jedoch ein Mindesterstattungsbetrag von 100 € für alle.

Auch Lesen :  100 bewaffnete Gefangene: Aufruhr in Londoner Abschiebezentrum – Sicherheitskräfte im Einsatz

Kraftstoffrechnungen sollten standardmäßig überprüft werden

Der Antragsteller muss die Tankrechnung durch eine eidesstattliche Erklärung bestätigen. Bei Mehrparteienwohnungen muss der Vermieter die Überweisung an die Mieter schriftlich bestätigen. Weitere Zulassungsvoraussetzungen werden im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung festgelegt. Die Länder müssen die Mittel mit Verwendungsnachweis bis Ende 2025 an den Bund abführen.

Energiepreissprünge ab 2023

Der Bundestag hat am Donnerstag in namentlicher Abstimmung Gesetzen zu Preisnachlässen für Gas und Strom zugestimmt. Beide sollen von März 2023 bis April 2024 gelten. Zudem sollten Lieferanten die Preisstaffeln auch rückwirkend für Januar und Februar 2023 anwenden.

So funktioniert die Gaspreisbremse

Bei Gas erhalten Haushalte und Kleinunternehmen mit einem Gasverbrauch von weniger als 1,5 Mio. kWh für 80 % ihres geschätzten Jahresverbrauchs im September 2022 einen garantierten Bruttogaspreis von 12 ct/kWh. Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh pro Jahr erhalten für 70 % ihres Gasverbrauchs einen garantierten Nettoarbeitspreis von 7 ct/kWh bezogen auf ihren Verbrauch im Jahr 2021. Wärmekunden erhalten für 70 % ihres Verbrauchs einen garantierten Energiepreis von 7,5 ct/kWh auf Basis der September-Förderung 2022.

Auch Lesen :  China: Unsichtbarer Strippenzieher – Wie Peking die WM in Katar ermöglichte

Dies gilt für die Strompreisbremse

Beim Strom erhalten Haushalte und kleine Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 30.000 kWh einen garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWh für 80 % ihres bisherigen Stromverbrauchs. Für den Verbrauch oberhalb dieses „Grundkontingents“ gilt der vertraglich vereinbarte Preis.

Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 30.000 kWh erhalten 70 % ihres derzeitigen Stromverbrauchs zu einem Nettoarbeitspreis von 13 ct/kWh. Steuern, Zölle und Zuschläge werden extra berechnet.

Auch Lesen :  Katapult: Deshalb tritt der Chefredakteur zurück

Bisher wurden vor allem die Gasverbraucher entlastet

Bisher hat der Bund ausschließlich den Gaseinkauf gefördert. Dazu hat sie die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch von Oktober 2022 bis März 2024 auf 7 % gesenkt. Im Dezember 2022 wird es eine Anzahlung für Endverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas verlangen.

Biogasanlagen sind vom Einkommensabzug befreit

Mit der Strompreisbremse hat der Bundestag auch beschlossen, die Einnahmen der Stromanbieter zu kürzen. Gerade bei Anbietern von Biogasanlagen hat die Koalition in dieser Woche nachgebessert. Demnach greift die Reduzierung der Strommarktrenditen erst ab einer Nennleistung von einem Megawatt und Satelliten-Blockheizkraftwerke sollen nicht in die Leistungsberechnung einbezogen werden. Das bedeutet, dass der Bundestag die meisten Biogasanlagen von der Kürzung der Strommarkterlöse ausnimmt.

Die vom Bundestag beschlossenen Energiepreissenkungen und -erleichterungen für 2023 müssen nun noch vom Bundesrat gebilligt werden, bevor sie am Freitag in Kraft treten.

Bundestagsdebatte über Energiepreisbremse zum Anschauen:

Source

Leave a Reply

Your email address will not be published.

In Verbindung stehende Artikel

Back to top button