
Der Deal ist abgeschlossen, aber die Maklerprovision ist immer noch nicht eingegangen
Makler sind in vielen Bereichen der Wirtschaft tätig. Es werden nicht nur Immobilien vermittelt, sondern auch Unternehmen. Wenn es um den Verkauf eines Unternehmens geht, spricht man oft von sogenannten M&A-Beratern. Auch im M&A-Geschäft kann es nach der Transaktion zu unangenehmen Provisionsstreitigkeiten kommen. Es ist erwähnenswert, die möglichen Hindernisse für die Beauftragung.
Ausführliche Informationen zu Maklerprovisionen finden Sie auf der Website unserer Kanzlei:
https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/immobilienrecht/maklerrecht/maklerprovision-kanzlei-fuer-maklerrecht-rp.html
Classic: Keine Stornierungsbedingungen
Selbstverständlich muss der M&A-Berater die Privatperson, die Ihre Unternehmensanteile verkauft, über deren Verbraucherrechte beraten. Dies muss beim Vertragsabschluss für die M&A-Beratung online oder – in der Praxis – in einer Lounge der Deutschen Bahn geschehen. Unterrichtet der Makler den Kunden nicht oder nicht ausreichend über seine Kundenrechte, so steht dem Kunden ein gesetzliches Rücktrittsrecht mehr als ein Jahr nach Beendigung des Vertrages zu. Dadurch kann sich der Kunde vollständig von der Provisionspflicht befreien. In der Praxis wird dies oft übersehen.
Keine finanzielle Identifikation
Vorsicht ist auch geboten, wenn die vom M&A-Berater angekündigte Transaktion finanziell wesentlich anders strukturiert ist. Die Rechtsprechung zum Immobilienmakler bietet hier eine Fülle von Anschauungsmaterial.
Ein Anspruch auf Zahlung besteht nicht, wenn zwischen der Transaktion des Maklers und der endgültigen Transaktion ein sogenannter Mangel an finanzieller Identität besteht. Laut Gesetz hat ein Makler nur dann Anspruch auf Zahlung, wenn das von ihm vermittelte Geschäft tatsächlich zustande kommt. Folglich kommt es darauf an, was die Parteien im Vermittlungsvertrag genau vereinbart haben. Eine Gleichwertigkeit zwischen einem Kaufvertrag im Sinne des Maklergesetzes und einem abgeschlossenen Kaufvertrag besteht dann nicht, wenn der Kunde tatsächlich ein Grundstück zu einem wesentlich höheren Preis erwerben kann und auch tatsächlich erwirbt. Aus finanzieller Sicht, wie der Makler weiß, stellt er sich eine Belohnung vor und verspricht sie, wenn er sie erreicht.
Die Rechtsprechung befasst sich, soweit verallgemeinerbar, mit dem Argument der finanziellen Nichtanerkennung ab einer Kaufpreisdifferenz von etwa 15 % zwischen ausgeschriebenem und tatsächlich abgeschlossenem Geschäft. Transaktionen ganz anderen Charakters als die beworbene Transaktion (z. B.: Kauf nur von Wohnrechten statt Kauf; Kauf nur eines Teils des Grundstücks statt Kauf des gesamten Grundstücks; Vertragslaufzeit von nur fünf Jahren statt lebenslanger gewerblicher Mietvertrag) weisen darauf hin Mangel an finanzieller Identität.
Diese Ratings können auch zur Beurteilung von Provisionsansprüchen von M&A-Beratern herangezogen werden. Ein dynamischer Transaktionsprozess kann zu Ergebnissen führen, die erheblich von dem abweichen, was der Broker „versprochen“ hat. Anstatt das Unternehmen zu verkaufen, ist daher ersichtlich, dass ein Teil des Geschäfts abgeschnitten und verkauft wird.
Wie kann man Konflikte vermeiden?
Ein Makler sollte seine Hausaufgaben machen und die richtigen Verträge erstellen. Dabei sollte er die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes bei Small-Cap-Transaktionen vollumfänglich einhalten. Darüber hinaus fasst der Makler den Auftragsgegenstand möglichst breit zusammen, verspricht also keinen konkreten Kaufpreis.