Datenweitergabe: Karlsruhe entscheidet zu Verfassungsschutz

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Bundesverfassungsgericht Karlsruhe.

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe.

Quelle: Uli Deck/dpa

Aufgrund weitreichender Überwachungsbefugnisse unterliegen Nachrichtendienste strengen Vorschriften beim Austausch von Informationen. Aber erfüllt das Bundesverfassungsschutzrecht alle Anforderungen?

WDie Obergrenze wurde im Namen der Sicherheit erlaubt, wohin steuert der Staat? Mit diesen Fragen beschäftigt sich regelmäßig das Bundesverfassungsgericht. Richter in Karlsruhe haben sich nun mit der Datenweitergabe durch den Verfassungsschutz befasst. Ihre Entscheidung wird heute schriftlich veröffentlicht.

Geprüft wurden mehrere Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, die die Übermittlung von Daten an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden und andere Organisationen regeln. In früheren Urteilen hatte Karlsruhe strenge Anforderungen an einen solchen Austausch zwischen Geheimdiensten und Polizei gestellt.

Das liegt an den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen: Geheime Geheimdienste dürfen viel, müssen sich aber auf Beobachtung und Überwachung beschränken. Die Polizei ist für das Eingreifen in Strafsachen zuständig und muss sich an sehr strenge Regeln halten. Dieses sogenannte Trennungsprinzip kann nicht dadurch umgangen werden, dass Nachrichtendienste lediglich die für ihre Einsätze erhobenen Daten an die Polizei weitergeben.

Das Grundrecht auf informierte Selbstbestimmung ist betroffen. „Einschränkungen des Datenaustauschs sind nur in Ausnahmefällen zulässig“, heißt es in einem Urteil zu Anti-Terror-Datenbanken aus dem Jahr 2013. „Der Datenaustausch zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden für mögliche operative Tätigkeiten sollte dem besten öffentlichen Interesse dienen.“

Der Erste Senat hat nun über die seit 2013 anhängige Verfassungsbeschwerde eines Einzelklägers entschieden. Eine der beanstandeten Bestimmungen wurde 2015 stark überarbeitet – als Reaktion auf das Karlsruher Urteil zur Anti-Terror-Datenbank.

Derselbe Senat hat kürzlich in einem großen Ermittlungsverfahren das bayerische Verfassungsschutzgesetz auf den Prüfstand gestellt und festgestellt, dass viele Befugnisse zu weit gefasst sind. Die Regelungen betrafen unter anderem das Ausspionieren und Abhören von Wohnungen, Online-Durchsuchungen und Handy-Ortung, den Einsatz sogenannter Informanten sowie langwierige Observationen.

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