
Nothilfe sollte der erste Schritt in Gaspreispausen sein. Aber den Überblick zu behalten ist nicht einfach. Wer soll wann profitieren?
Der Bundestag hat am Donnerstag milliardenschwere Soforthilfen für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen. Dies ist als Überbrückungsmaßnahme bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse gedacht. Es soll ab März in Kraft treten, die Bundesregierung erwägt aber eine Vorverlegung auf Februar. Wirtschaftsstaatssekretär Michael Kellner (Grüne) sagte, es sei ein wichtiges Signal, um die Gaspreise bezahlbar zu machen. Dagegen kritisierte CDU-Politiker Mark Helfrich: „Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?“ Insbesondere sieht man noch selten, wie der Erstattungsbetrag berechnet wird.
Der Bundesrat wird am kommenden Montag in einer Sondersitzung mit der Nothilfe fortfahren. Die Bundesregierung rechnet mit Ausgaben in Höhe von neun Milliarden Euro. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sagte, große Einkommen müssten auf diesen Freibetrag versteuert werden. “Wir sorgen für einen sozial gerechten Ausgleich.” Wer Einheitszuschlag zahlen muss, muss nach dem Gesetzentwurf den Vorsteuerabzug versteuern.
So funktioniert eine Anzahlung
Konkret werden sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmeverbraucher von der Dezember-Anzahlung ausgenommen. Dies gilt beispielsweise für den Alleineigentümer eines Hauses mit direktem Gasliefervertrag mit dem Versorger, aber auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Höhe der Unterstützung sollte hinterlegt werden.
Die Berechnungsgrundlage ist relativ kompliziert. Der Erstattungsbetrag wird ermittelt, indem der im Dezember gültige Kilowattstundenpreis mit einem Zwölftel des geschätzten Verbrauchs des Energieversorgers im September multipliziert wird. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox soll die Einsparung im Dezember bei einer Familie in einem Reihenhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden bei rund 300 Euro liegen.
Die Anrechnung erfolgt automatisch, heißt es in einem Schreiben von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an Abgeordnete der SPD-Bundestagsfraktion. In den meisten Fällen bezieht sich die Nothilfe auf eine Entlastung von etwa drei Monaten geplanten Gaspreisunterbrechungen. Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie zahlte für einen Altvertrag direkt beim Versorger eine monatliche Vorauszahlung von 100 Euro für den Gasverbrauch. In diesem Jahr wurden die Preise oft deutlich angehoben, sodass im Dezember 275 Euro als neue Anzahlung zu entrichten waren. Verzichtet man nun für einen Monat komplett auf diesen höheren Neuvorschuss, wird die Familie im Dezember um 275 Euro entlastet.
Der Bund erstattet die Anbieter direkt. Der Stadtwerke-Verband VKU kritisierte jedoch, dass es keine Garantie dafür gebe, dass Stadtwerke die staatliche Erstattung rechtzeitig zum 1. Dezember erhalten. Allerdings sind Stadtwerke laut Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing keine „Fahrplaner“ des Bundes. Er kritisierte das „unfaire Ungleichgewicht“ zu Lasten der Energieversorger. Denn der Gesetzentwurf erlaubt Lieferanten nicht, Dezemberabzüge zu erheben oder zu erstatten.
So sieht es für Mieter aus
Mieter haben in der Regel kein direktes Vertragsverhältnis mit dem Energieversorger, aber Hausbesitzer sind oft Kunden von Stadtwerken. Stattdessen leisten Mieter monatliche Vorauszahlungen an ihre Vermieter. Die Heizkosten werden dann vom Vermieter anhand des tatsächlichen Verbrauchs zusammen mit der Nebenkostenabrechnung berechnet – der Preis ist in diesem Jahr gestiegen, so dass die Mieter im kommenden Jahr über Nachzahlungen abgerechnet werden. Die meisten Vermieter werden die Vorauszahlungen bald erhöhen, heißt es in dem Schreiben von Scholz. Dennoch kann die Heizkostenabrechnung im nächsten Jahr erhebliche Nachzahlungen aufweisen. Daher sollten Vermieter Mietern im Jahr 2023 Nothilfe für Stromrechnungen leisten, um Nachzahlungen zu reduzieren.
Außerdem sind Sonderregelungen geplant. Laut dem Scholz-Brief haben einige Mieter in diesem Jahr deutliche Erhöhungen ihrer Vorauszahlungen vom Vermieter erhalten. Für sie gilt, dass sie die erhöhte Vorauszahlung im Dezember kürzen können. “Hier muss der Mieter direkt einschreiten und den Vorschuss kürzen.” Der Rest der von der Nothilfe erhaltenen Entlastung wird ihnen über die Nebenkostenabrechnung des nächsten Jahres zur Verfügung stehen.
Der Deutsche Mieterbund bezeichnete die Soforthilfe als entscheidend. „Mieter profitieren zu spät und werden vom Gesetz benachteiligt“, sagte Lukas Siebenkotten, Präsident des Mieterbundes, laut der Deutschen Presse-Agentur. „Da die meisten Mieter mit Erdgas und Fernwärme versorgt werden, gilt der Dezemberrabatt ab 2022 hier erst im Rahmen der Nebenkostenabrechnung 2023.“ Die Regeln sind auch sehr kompliziert und gerade für Mieter sehr transparent.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Mieter im Dezember darüber informiert werden, inwieweit ihr Vermieter von Erdgas- oder Wärmeversorgungskosten entlastet wurde.
Wenn der Mieter einzieht und einen neuen Mietvertrag mit einer höheren Nebenkostenvorauszahlung abschließt, soll laut dem Scholz-Schreiben gelten: Sie können 25 Prozent der Vorauszahlung für Dezember einbehalten. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Entlastung den Wohnungseigentümern im Rahmen der Jahresabrechnung zu gewähren.
Bei einem Lieferantenwechsel soll laut Wirtschaftsministerium gelten: Der neue Versorger schätzt den Verbrauch des bisherigen Versorgers, der den Gasanschluss für den bisherigen Mieter oder Eigentümer bereitstellt. Mit dieser Schätzung kann die Entlastung für diese Wohnung auf Basis des bisherigen Gaskunden berechnet werden. (dpa)